Mietwohnungsneubau 3. Förderweg

  • Langfristiges Darlehen mit vergünstigten Zinsen, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen
  • Mietpreis- und Belegungsbindung 30 Jahre

Günstiges Wohnen in Hamburg bauen?
Wir kennen viele Wege!

Mit dem 3. Förderweg fördern wir den Bau von preisgünstigen Mietwohnungen für Menschen mit mittlerem Einkommen, davon sollten insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung profitieren.

Wen fördern wir?

Investoren, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind. Kooperationen von Investoren sind möglich.

Was fördern wir?

Den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden in Hamburg für alle Haushalte, die die Einkommensgrenze von höchstens 140 % Überschreitung der in § 8 Abs. 2 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) festgelegten Einkommensgrenze einhalten. Hierdurch sind rund 65 Prozent aller Hamburger Haushalte (rd. 650.000 Haushalte) berechtigt, eine im 3. Förderweg geförderte Wohnungen anzumieten.

Um zum Beispiel als alleinstehende Person berechtigt zu sein, eine Wohnung im 3. Förderweg ab 2024 anzumieten, darf die Einkommensgrenze von 28.800 Euro nicht überschritten werden, dies entspricht rund 42.000 Euro Brutto Jahreseinkommen. Bei einer dreiköpfigen Familie liegt die Einkommensgrenze bei 55.440 Euro, rund 80.000 Euro brutto.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, welches durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann.

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen mit einem Anfangszinssatz von 1,0 %, durch Baukostenzuschüsse sowie durch laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von 30 Jahren. Der laufende Zuschuss bestimmt sich aus der Höhe des Grundstückswertes und der Größe des Bauvorhabens.

Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht in der Regel der Dauer der Förderung. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt mtl. 12,10 €/m2 Wohnfläche und kann alle zwei Jahre um 0,20 €/m2 Wohnfläche erhöht werden.

Was ist noch beachten?

Bei der Planung sind Haushaltsgrößen und -flächenvorgaben zu beachten. Die Anforderungen an Planung und Ausführung gemäß der Förderrichtlinie müssen eingehalten und nachgewiesen werden. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben davon unberührt.

Ein Baubeginn ist nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich. Die Förderung ist grundsätzlich mit KfW-Darlehen kombinierbar. Diese können auch bei der IFB Hamburg beantragt werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details - unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert's

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Wir beraten Sie zu allen planerischen, technischen sowie sozial-und wohnungspolitischen Anforderungen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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Bild Credits:

  • Bergedorf-Bille / Steven Haberland
  • PGH/FEWA
  • Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG
  • Jan-Oliver Kunze, MARS Architekten
  • IFB Hamburg / Jörg Müller