Digitale Prüfung der Wohnflächen
Digitale Prüfung der Wohnflächen (WoFlV) durch die IFB:
Die zur Förderung einzureichenden, notwendigen Wohnflächen können digital durch die IFB geprüft werden. Die Prüfung erfolgt anhand von eingereichten Dateien über das Programm „Autodesk DWG TrueView“. Hierfür sind der IFB Dateien im kompatiblen Format (DWG/DXF) zu übermitteln. Anhand der Grundrissdateien muss für die einzelnen Räume der Wohneinheiten jeweils ein geeignetes Polygon (eigener Layer) zur Flächenberechnung für die IFB auslesbar sein. Frei stehende Stützen usw. müssen separat mit Polygonen belegt und gegebenenfalls in Abzug gebracht werden (WoFlV). Die erzeugten Polygone müssen sich auf die anrechenbare Fläche (Bau-Fertigmaße) der geplanten Räume beziehen.
Die Flächen aller einzelnen Polygone müssen in einer ergänzenden Wohnungsliste mit Einzelraumaufstellung aufgeführt werden. In dieser beizufügenden Wohnungsauflistung sind die berechneten Flächen der Freisitze sowie deren Anrechenbarkeit (25% bzw. 5%-Regel gemäß Förderrichtlinie) gesondert auszuweisen. Die Summen der einzelnen Wohnungen sind in der Wohnungsliste darzustellen. Der Rechenweg für Teilflächenberechnungen einzelner Räume entfällt.
Einzureichende Unterlagen:
- CAD-Dateien und Wohnungsliste mit raumweiser Auflistung der Flächen
Sollten die Dateien für die IFB nicht einlesbar bzw. nicht zu verwerten sein, sind die Flächenberechnungen im herkömmlichen Sinne einzureichen.