Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende

  • Langfristiges Darlehen mit vergünstigten Zinsen, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen
  • Mietpreis- und Belegungsbindung 30 Jahre

Gut studieren und günstig
wohnen in Hamburg.

Wir fördern den Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende mit dem Ziel, preisgünstigen Wohnraum mit zeitgemäßer Ausstattung in Hamburg zu schaffen.

Wen fördern wir?

Investoren, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind.

Was fördern wir?

Neubau sowie die Änderung und Erweiterung von bestehenden Wohneinrichtungen für Studierende und Auszubildende mit folgenden Voraussetzungen:

Studierende

  • Immatrikulation in Hamburg an einer staatlichen oder staatlich in Hamburg oder einem anderen Bundesland anerkannten Hochschule oder Besuch einer Berufsakademie nach dem Hamburgischen Berufsakademiegesetz (HmbBAG)
  • Anmeldung des Erstwohnsitzes in Hamburg

Auszubildende                                        

  • Ausbildung in Hamburg in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder an einer Berufsschule mit Schüler-BAföG-Anerkennung
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III (EQ) in Hamburg.
  • Anmeldung des Erstwohnsitzes in Hamburg oder bei dualen Studiengängen, bei denen die Ausbildung in einem Unternehmen mit Sitz in Hamburg erfolgt, wird auch die Immatrikulation an einer staatlich in einem anderen Bundesland anerkannten Hochschule anerkannt.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung ist modular aufgebaut. Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, welches durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen mit einem Anfangszinssatz von 1,0 %, einmalige und laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von 30 Jahren. Der laufende Zuschuss bestimmt sich aus der Höhe des Grundstückswertes und der Größe des Bauvorhabens.
Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt 30 Jahre.
Die höchstzulässige monatliche Netto-Kaltmiete beträgt bei:

  • Einzelapartments, 258 € pro Apartment
  • Zwei-Personen-Apartments, 484 € pro Apartment
  • Wohngemeinschaften in Wohnheimen, 237 € pro Platz

Die Nettokaltmiete kann alle 2 Jahre um mtl. 3,00 €/Platz erhöht werden.

Was ist noch zu beachten?

Bei der Planung sind Haushaltsgrößen und -flächenvorgaben zu beachten. Die Anforderungen an Planung und Ausführung gemäß der Förderrichtlinie müssen eingehalten und nachgewiesen werden. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben davon unberührt.
Es werden folgende Wohnformen unterschieden:

  1. Wohnungen (Ein- und Zweipersonenapartments) für Studierende und Auszubildende in Wohngebäuden
  2. Wohnungen (Ein- und Zweipersonenapartments) für Studierende und Auszubildende in Wohnheimen
  3. Wohngemeinschaften für Studierende und Auszubildende mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb einer Wohnung in Wohnheimen

Die oben beschriebenen Wohnformen in Wohnheimen setzen voraus, dass die Betreiberin oder der Betreiber ein Belegungskonzept vorlegt, das die Zielsetzung eines Wohnheims durch einen planmäßigen zügigen Bewohnerinnen- und Bewohnerwechsel und eine möglichst gleichmäßige Versorgung der Studierendenschaft mit Wohnraumplätzen sicherstellt.
Ein Baubeginn ist nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.
Die Förderung ist grundsätzlich mit KfW-Darlehen kombinierbar. Diese können auch bei der IFB Hamburg beantragt werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Wir beraten Sie unverbindlich zu allen planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.