Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)

  • Einmalzuschuss je m² Wohnfläche zzgl. optionaler Bausteinzuschüsse

Mietwohngebäude energetisch modernisieren?
Wir helfen bei der Umsetzung!

Wer sein Mietwohngebäude in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten energetisch modernisieren möchte, den fördern wir mit Zuschüssen im Rahmen des Klimaschutzprogrammes. 

Wen fördern wir?

Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden.

Was fördern wir?

Förderung von umfassenden energetischen Modernisierungen im Rahmen des Klimaschutzprogramms (Modernisierung A).

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss.

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt eine Förderung je m² Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden kann.
Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von ≤ 90 kWh/m2a und eine Energieeinsparung von mind. 20 %.
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für:

  • die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
  • den Erhalt und Rekonstruktion von Backsteinfassaden
  • Innendämmung

Was ist noch zu beachten?

  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde.
  • Die energetische Modernisierung von einzelnen Bauteilen wird im Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand gefördert.
  • Für Gebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung oder solche, die nur unter erheblichen Bauaufwand wieder bewohnbar gemacht werden können, gibt es spezielle Programme.
  • Im Stadtteil Dulsberg stehen im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz weitere Fördermittel für die denkmalgerechte Fassadensanierung zur Verfügung.
  • In der Regel sind alle Programme mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar.
  • Sofern Sie auch die Modernisierung der Heizungsanlage planen, beachten Sie auch unser Förderprogramm Erneuerbare Wärme sowie die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG).

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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Bild Credits:

  • Petersen-Projekte / Architektur und Baudenkmalpflege
  • SAGA / A. Bock
  • SAGA