Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
- Gewährung von Baukosten- und Mietzuschüssen
- Voraussetzung: Anerkennung der Förderungswürdigkeit durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Alte Mietwohngebäude erhalten?
Wir kümmern uns darum!
Wir fördern die Modernisierung und Instandsetzung von erhaltungswürdigen Mietwohngebäuden mit erhöhtem Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung.
Wen fördern wir?
Eigentümer oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte), die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
Was fördern wir?
- Modernisierung und Instandsetzung von erhaltungswürdigen Mietwohngebäuden
- Die Modernisierungsmaßnahmen müssen den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse verbessern und Energie einsparen.
- Instandsetzungsmaßnahmen werden nur in Verbindung mit einer Modernisierung gefördert.
Wie sind die Förderkonditionen?
Es werden Baukosten- und Mietzuschüsse gewährt. Die Laufzeit beträgt 21 Jahre.
Durch die Förderung entsteht eine Mietpreisbindung.
Für alle freien oder frei werdenden Wohnungen entstehen Belegungsbindungen. Diese Wohnungen sind an Sanierungsbetroffene und vordringlich Wohnungssuchende zu vergeben. Das Benennungsrecht liegt beim Einwohneramt des zuständigen Bezirksamtes.
Geförderte Wohnungen dürfen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Was ist noch zu beachten?
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Hinsichtlich der energetischen Bilanzierung sind mindestens die Anforderungen der Stufe 1 zu erfüllen.
- Eine Förderung durch die IFB Hamburg setzt voraus, dass sowohl über den Ist-Zustand des Gebäudes als auch über den durch die geförderte Maßnahme erreichten Zustand eine Energiebilanz aufgestellt wird.
- Begleitung der Maßnahme durch einen autorisierten Qualitätssicherer. Die Kosten für die Qualitätssicherung Energie können im Rahmen der maximal förderfähigen Kosten anerkannt werden.
- Überprüfung der Backsteinrelevanz. Die Kosten für die Qualitätssicherung Backstein werden von der IFB Hamburg übernommen.
Baumaßnahmen dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der IFB Hamburg begonnen werden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Bitte nehmen Sie bzgl. der erforderlichen Förderungswürdigkeit zunächst Kontakt mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auf.
- Im Anschluss erfolgt ggf. eine weitere Beratung gemeinsam mit uns.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei uns ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.