Qualitätssicherung Energie
Informationen für Bauherren
In Hamburg geförderte energetische Gebäudestandards unterliegen in allen Programmen sowohl im Neubau als auch im Bestand einer Qualitätssicherung in Bezug auf die Energieeffizienz.
Mit dieser Aufgabe werden durch die IFB Hamburg autorisierte Qualitätssichernde betraut, die neben umfangreicher praktischer Erfahrung auch fundierte Kenntnisse der Bauphysik und ein vertieftes Wissen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung besitzen.
Bitte wählen Sie im Rahmen einer Förderung durch die IFB Hamburg deshalb ausschließlich durch die IFB Hamburg akkreditierte Experten.
Aufgaben der Qualitätssicherung
Der Qualitätssichernde Energie hat beratende und prüfende Funktionen. Er prüft die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Energiebedarfsberechnungen hinsichtlich der energetischen Anforderungen und unterbreitet dem Bauherrn gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge. In einem vorgegebenem Verfahren begleitet und dokumentiert er die fachgerechte Ausführung in der Bauphase und testiert dem Bauherrn und der IFB Hamburg gegenüber die Einhaltung der Anforderungen an den jeweiligen energetischen Standard.
Bei der Qualitätssicherung gilt das Vier-Augen-Prinzip, daher kann der Qualitätssichernde nicht gleichzeitig mit Planungs- oder Werkleistungen für das zu prüfende Objekt beauftragt sein. Zu den Planungsleistungen zählt auch das Erstellen der Bauvorlagen und das Aufstellen der bautechnischen Nachweise.
Wie ist das Verfahren? Wer trägt die Kosten?
Der Bauherr beauftragt und vergütet die Leistungen der Qualitätssicherung. Ein Teil der Kosten wird im Rahmen der Förderung durch einen Zuschuss abgedeckt.
Zur Erlangung der Förderung ist dem QS-Auftrag ein für diese Aufgabe von der IFB Hamburg vorgegebener QS-Leistungskatalog zugrunde zu legen. Die IFB Hamburg empfiehlt, diese Vergütungen zu vereinbaren.
Die Dokumentation und Bestätigung der energetischen Gebäudequalität gliedert sich in drei Stufen und gewährleistet eine Begleitung des Bauvorhaben von der Konzeptphase über die Umsetzung bis hin zur Fertigstellung.
Mit sogenannten Kurzberichten wird dem Bauherrn vom Qualitätssichernden bescheinigt, dass die Anforderungen aus der jeweiligen Förderrichtlinie an die angestrebte energetische Qualität erfüllt werden. Abschließend erhält der Bauherr ein Objekt-Zertifikat über den erreichten energetischen Gebäudestandard.
Für welche Förderprogramme ist eine Qualitätssicherung notwendig?
Folgende Förderprogramme sind bei ihrer Ausführung von der Qualitätssicherung Energie betroffen:
- Neubau von Mietwohnungen
- Baugemeinschaften
- Besondere Wohnformen
- Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
- Eigenheim
- Modernisierung von Mietwohnungen
Informationen für Planer
Autorisierung zum Qualitätssichernden
Eine Autorisierung zum Qualitätssichernden Energie ist für alle Ingenieure mit guten Vorkenntnissen und anerkannten Weiterbildungen im energiesparenden Planen und Bauen (in Neubau und Bestand) möglich. Die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Workshop, der regelmäßig von der IFB Hamburg veranstaltet wird, ergänzt das erforderliche Wissen zum Verfahren.
Sollten Sie Interesse haben, ein autorisierter Qualitätssichernder zu werden, wenden Sie sich bitte an den unten stehenden Kontakt.
Informationen und Zugang zum QS-Forum
Experten finden die wichtigsten Infos zur Qualitätssicherung Energie im QS-Forum.
Wir beraten Sie gern.
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