UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz

  • Zuschuss pro jährlich vermiedener Tonne Kohlendioxid, Tonne Material oder Kubikmeter Wasser

Ressourcen schonen?
Wir belohnen Ihre Initiative!

Um Einsparpotenziale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen, fördern wir freiwillige Projekte in Unternehmen, die zu mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf führen.

Wen fördern wir?

Es werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg gefördert.

Unternehmen sind jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende, eigenständige Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.

Was fördern wir?

Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen. 

Es gibt folgende Förderschwerpunkte:

Förderschwerpunkt 1: Machbarkeitsuntersuchungen "EffizienzChecks"

Gefördert werden Machbarkeitsuntersuchungen „EffizienzChecks“, mit denen Projekte der Förderschwerpunkte 2-7 sowohl technisch als auch wirtschaftlich bewertet werden. Das Ergebnis des EffizienzChecks kann als Grundlage für Investitionsentscheidungen des Unternehmens selbst dienen oder für die Beantragung von Fördermitteln z.B. des Bundes eingesetzt werden.

Förderschwerpunkt 2: Energieeffizienz steigern

Gefördert werden freiwillige Investitionen in Komponenten und Maschinen von bestehenden Produktionsanlagen sowie Anlagen der Gebäudetechnik mit dem Ziel, deren Energieeffizienz zu verbessern und damit zur nachhaltigen Minderung der CO2-Emissionen beitragen.

Förderschwerpunkt 3: Materialeffizienz steigern und Wasser einsparen

Gefördert werden freiwillige Projekte zur Verringerung der in der Produktion eingesetzten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder von Halbzeugen, sowie Projekte, die den Bedarf an Trinkwasser verringern oder die Abwassermenge reduzieren.

Förderschwerpunkt 4: Prozesswärmeerzeugung dekarbonisieren

Gefördert werden Projekte, bei denen fossile Anlagen zur Prozesswärmeerzeugung durch emissionsfreie Alternativen ersetzt werden. Die Förderung erfolgt für die Betriebsmehrkosten, die über einen Zeitraum von 5 Jahren gegenüber einer bestehenden fossilen Anlage entstehen. Förderfähig ist die Umstellung auf Fernwärme oder der Einsatz von Wärmepumpen.

Förderschwerpunkt 5: Unvermeidbare Abwärme nutzen

Gefördert werden Projekte, bei denen unvermeidbare Abwärme aus Produktionsprozessen oder der Erbringung von Dienstleistungen anderen Unternehmen über ein Wärmenetz zur Verfügung gestellt wird. Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, welche nach erfolgter betriebsinterner Abwärmenutzung innerbetrieblich nicht weiter genutzt werden kann.

Die Förderschwerpunkte 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. 

Wie sind die Förderkonditionen?

Es werden Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt vergeben. In den Förderschwerpunkten 2,3 und 5 erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung pro jährlich vermiedener Tonne CO2 bzw. pro eingesparter Tonne Material, Abfall oder eingespartem Kubikmeter Wasser.

Im Förderschwerpunkt 4 erfolgt die Förderung in Form eines jährlichen Zuschusses für die Betriebsmehrkosten einer dekarbonisierten Technologie je erzeugter Megawattstunde Prozesswärme für die maximale Dauer von 5 Jahren.

Die Förderquote beträgt je nach Förderschwerpunkt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

Was ist noch zu beachten?

Die Vorhaben müssen über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen. Investitionen werden nur insoweit gefördert, dass unter Berücksichtigung der Förderung eine Amortisationszeit von zwei Jahren nicht unterschritten wird.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Erst nach Bewilligung können Sie die Umsetzung der Maßnahme beauftragen. Die Fördermittel werden Ihnen nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  • In einem persönlichen Gespräch mit unseren Experten – auch bei Ihnen vor Ort – klären Sie die Förderfähigkeit Ihres Investitionsprojektes.
  • Anschließend stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen sowie einer detaillierten Einsparberechnung ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.