Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende

  • Laufender Zuschuss für energetische Modernisierung, Höhe abhängig von erreichter Einsparung
  • Laufender Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten bei umfassender Modernisierung

Modernes Wohnen für junge Menschen?
Wir bringen Sie auf zeitgemäßen Standard!

Wir fördern die Modernisierung von Wohnraum in Wohngebäuden und Wohnheimen für Hamburger Studierende und Auszubildende.

Wen fördern wir?

Eigentümer oder Erbbauberechtigte

Was fördern wir?

Klimaschutzprogramm A:

  • Förderung von energetischen Maßnahmen

Modernisierungsprogramm B:

  • Förderung von Ausstattungsverbesserungen
  • Förderung von umfassenden Modernisierungen, bei denen sowohl ausstattungsverbessernde als auch energetische Maßnahmen umgesetzt werden.
  • Barrierefreier Umbau
  • Neubau und Modernisierung von Aufzuganlagen

Wie sind die Förderkonditionen?

Der Zuschuss wird im Programm A als Einmalzuschuss und in Programm B in gleichen Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Für die Dauer von 20 Jahren gilt eine Mietpreis- und Belegungsbindung. Die höchstzulässige monatliche Nettokaltmiete für Wohnungen und Wohnheimplätze staffelt sich nach der anrechenbaren Wohnfläche für je eine Person.

Klimaschutzprogramm A: Energetische Modernisierung
Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule erweitert werden können. Grundmodule sind die Energieberatung sowie die Verfahren Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie.
Die Zuschusshöhe richtet sich darüber hinaus nach der erreichten Einsparung (Jahres-Endenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf) auf Grundlage der energetischen Bilanzierungen. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von ≤ 90 kWh/m²a.
Je höher die erreichte Einsparung und je besser die Stufe, desto höher fällt der Zuschuss aus.
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für:

  • Energieberatung, Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie
  • das Erreichen der energetischen Stufen 1-8
  • den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
  • den Erhalt von Backsteinfassaden
  • die Herstellung einer barrierefreie Zuwegung

Modernisierungsprogramm B: Umfassende Maßnahmen
Die Förderung erfolgt durch laufende Zuschüsse in Höhe von 40 % der maximal anerkannten förderfähigen Modernisierungskosten.
Voraussetzung für die Förderung:

  • Grundriss- oder Ausstattungsverbesserungen in mindestens 51 % der Wohnungen
  • Endenergiebedarf im Bestand ≤ 120 kWh/m²a, wenn nur ausstattungsverbessernde Maßnahmen gefördert werden

Zusätzliche Zuschüsse sind möglich für:

  • Energieberatung, Qualitätssicherung Backstein, Qualitätssicherung Energie (bei umfassender Modernisierung verpflichtend)
  • das Erreichen der energetischen Stufen 1-8
  • den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
  • den Erhalt von Backsteinfassaden
  • Barrierereduzierten und barrierefreien Umbau
  • Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Aufzugsanlagen

Was ist noch zu beachten?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg Maßnahmen beauftragt wurden.
In der Regel sind alle Programme mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Bild Credits:

  • Amalie Sieveking-Stiftung
  • Kristina Wedekind
  • Brillux, Markus Nilling
  • Petersen-Projekte / Architektur und Baudenkmalpflege
  • SAGA / A. Bock