Erneuerbare Wärme wird zur Hamburger Heizungsförderung
- Zuschüsse für Wärmepumpen, Niedertemperaturheizkörper und die Erschließung von Wärmequellen
- Zuschüsse für Wärmenetzanschlüsse
- Wärmeverteilnetze
Einsparpotenziale bei Ihrer Heizung?
Wir sorgen für nachhaltige Lösungen!
Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Hier können wir uns gemeinsam noch deutlich verbessern – deshalb geben wir Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
Die Hamburger Heizungsförderung bietet hierfür verschiedene Fördermodule an.
Was fördern wir?
Fördermodul Wärmenetzanschluss
Im Fördermodul Wärmenetzanschluss fördern wir den Neuanschluss von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze sowie die für den Anschluss erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hierbei werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes gefördert.
Detaillierte Informationen zur Förderung des Anschlusses an ein Wärme- oder Gebäudenetz finden Sie hier.
Fördermodul Erneuerbare Wärme
Im Fördermodul Erneuerbare Wärme fördern wir Maßnahmen zur Erhöhung des Einsatzes Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung im Gebäude. Insbesondere werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher und die Mehrfachnutzung von Flächen durch den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert.
Detaillierte Informationen zur Förderung dieser Maßnahmen finden Sie hier.
Was ist noch zu beachten?
- Bei Erfüllung der Anforderungen an diese Förderrichtlinie, kann anstatt des Zuschusses, das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung von Wärmepumpe sowie Geothermie genutzt werden.
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und bewilligt sein. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen oder Zahlungen oder Arbeiten geleistet werden. Bitte beachten Sie insbesondere bei der Kombination mit Bundesmitteln den hier dargestellten Ablauf.
Alternativ darf ein Vertrag mit der folgenden Klausel auch vor Erhalt der Bewilligung eingegangen werden:
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit
- [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung) und zusätzlich
- die IFB Hamburg eine eventuell für denselben Gegenstand beantragte Förderung bewilligt hat.
Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Alle Installationen müssen von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk, Wärmepumpe: auch Kälteanlagenbauer-Handwerk) eingetragen sind.
- Die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG) sind zu erfüllen.
- Sofern Sie auch die Modernisierung der Gebäudehülle planen, beachten Sie auch unsere Förderprogramme Wärmeschutz im Gebäudebestand (Eigenheime und WEGs) und Modernisierung von Mietwohnungen (ab 3 Wohneinheiten).
Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s bei Antragsstellung:
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
- Für Erstberatungen nutzen Sie bitte unsere telefonischen Beratungszeiten:
- Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
- Montag bis Donnerstag 14.00 bis 15.00 Uhr
- Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dort ist auch die Identifikation durchzuführen.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.
So funktioniert´s bei Abrechnung:
- Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ inklusive aller relevanten Unterlagen (s. Formular ‚Anlage Sachbericht‘) kann per Mail an energie@ifbhh.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.
- Bei Anträgen, die über das eAntragsportal gestellt wurden, ist die im eAntragsportal registrierte Mail-Adresse als Absender zu verwenden.
- Bei Anträgen, die nicht über das eAntragsportal gestellt wurden, benötigen wir den Verwendungsnachweis auch im Original.
- Bitte achten Sie darauf: Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ ist von allen EigentümerInnen / Berechtigten zu unterschreiben.
- Aufgrund von stark erhöhter Nachfrage ist derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.