Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren
- Wärmeerzeuger/Wärmequellen
- Wärmeverteilung
- Planungsleistungen
Vernetzen für mehr Erneuerbare Energien!
Der Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung am Wärmeverbrauch in Hamburg soll erhöht werden, um damit einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Wir fördern daher Gebäudenetze sowie Wärmenetze in Quartieren, die hinsichtlich der gelieferten Wärmemengen der überwiegenden Versorgung von bestehenden Gebäuden dienen.
Wen fördern wir?
- Grundeigentümer:innen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Bürgerenergiegesellschaften oder vergleichbare Zusammenschlüsse
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbare, bzw. gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen)
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen
Was fördern wir?
- die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen und Wärmenetzen in Quartieren, die der Nutzung erneuerbarer Wärme und/oder unvermeidbarer Abwärme dienen
- Wärmeerzeuger / Wärmequellen
- Wärmeverteilung außerhalb von Gebäuden sowie Wärmeübergabestationen
- Planungsleistungen
Nicht gefördert werden:
- Maßnahmen zur effizienten Wärmeverteilung innerhalb von Gebäuden. Diese werden gemäß der Produktinformation Erneuerbare Wärme bzw. gemäß der Produktinformation Wärmenetzanschluss gefördert.
- Anlagen zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern
- Netzsysteme, in die Wärme aus kohlebefeuerten Anlagen eingespeist wird
- Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung
Wie sind die Förderkonditionen?
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 500.000 € je Vorhaben.
Was ist noch zu beachten?
- Die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von hydraulisch zusammenhängenden Gebäudenetzen oder Wärmenetzen in Quartieren werden als ein Vorhaben gefördert.
- Eine Kombination der Förderung mit anderen Förderprogrammen der BEG ist grundsätzlich zulässig. Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Nicht gefördert werden Antragstellende, die im Rahmen der BEG einen Anspruch auf Klimageschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus haben.
- Wärmenetze in Quartieren können nur gefördert werden, wenn eine Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) nicht beantragt ist und nicht beantragt wird. Anlagen und Netze, bei denen eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erfolgt, können nach dieser Produktinformation nicht gefördert werden.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnt. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s bei Antragsstellung:
- Nehmen Sie bei Beratungsbedarf Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dort ist ggf. auch die Identifikation durchzuführen.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.
So funktioniert´s bei Abrechnung:
- Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ inklusive aller relevanten Unterlagen (s. Formular ‚Anlage Sachbericht‘) kann per Mail an energie@ifbhh.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.