Nachhaltiges Bauen

  • Zuschuss nach erreichtem Treibhauspotenzial (GWP), höchstens jedoch 200.000,00 €
  • Zuschuss für die Berechnung der Ökobilanz
  • Zuschuss für autorisierte Qualitätssichernde Holzbau (QS-H)

Die für eine Antragstellung erforderlichen Formulare und Unterlagen werden in Kürze im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Ressourcen sparen durch die Verwendung klimaschonender Baustoffe?
Wir fördern Nachhaltigkeit!

Wir unterstützen die Verwendung von klimaschonenden Baustoffen in der Gebäudekonstruktion bei der Schaffung neuer Flächen durch freifinanzierten Neubau (d. h. Neubau, Aufstockung, Anbau) von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gemeinsam wollen wir so den Ressourceneinsatz und die CO2-Emissionen in Hamburg verringern. 

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt drei verschiedene Fördermodule:

  • Modul „Klimaschonender Neubau“ (KSN) für Nichtwohngebäude
  • Modul „Ökobilanzierung“
  • Modul „Qualitätssicherung Holzbau“ (QS-H); teilweise verpflichtend

Wen fördern wir?

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.

Was fördern wir?

Modul „Klimaschonender Neubau"

Gefördert wird bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 100 m² Nutzfläche, die unter den Anwendungsbereich des GEG §2 fallen und dabei mindestens dem Standard eines „Effizienzgebäude 40“ (EG 40) entsprechen.

Weiterhin wird gefördert bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 400 m² Nutzfläche, die nicht unter den Anwendungsbereich des GEG fallen.

Modul „Ökobilanzierung“

Gefördert wird die freiwillig durchgeführte Berechnung und Dokumentation der Treibhausgasemissionen (Global Warming Potential, kurz: GWP) und des Primärenergiebedarfs nicht erneuerbar (PEne).

Modul „Qualitätssicherung Holzbau“ (QS-H)

Gefördert wird die freiwillig oder verpflichtend durchgeführte Begleitung der Planungs- und Bauphase durch eine:n Qualitätssichernde:n Holzbau.

Wie sind die Förderkonditionen?

Modul „Klimaschonender Neubau“ (KSN) für Nichtwohngebäude

  • Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Ergebnis des berechneten Treibhauspotenzials der Gebäudekonstruktion (GWP) in kg CO2-Äq./(m²a).
  • Als Anreiz für die Optimierung der Gebäudekonstruktion im Rahmen der Umsetzung wird die Bewilligungssumme durch die IFB Hamburg pauschal um 20 % erhöht.
  • Der Höchstbetrag der Förderung liegt jedoch bei maximal 20 % der förderfähigen Kosten. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 5 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000,00 € je Bauteil und 200.000,00 € je Förderfall.

Modul „Ökobilanzierung“

  • Die Berechnung der Ökobilanz in der Planungsphase und der durchgeführten Maßnahme kann mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des Honorars gefördert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000,00 € je Förderfall.

Modul „Qualitätssicherung Holzbau“ (QS-H)

  • Die Begleitung durch eine:n autorisierte:n Qualitätssichernde:n (QS-H) kann mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des Honorars gefördert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000,00 € je Förderfall.

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Die Beauftragung reiner Planungsleistungen ist nicht förderschädlich.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

Für das eingestellte Modul „Holzbau“ gilt folgende Übergangsregelung bis zum 30.06.2025:

Der Bauantrag wurde vor dem Erscheinungsdatum der Förderrichtlinie „Nachhaltiges Bauen“ gestellt (Datum Eingangsbestätigung des Bauamtes)
oder
die Qualitätssicherung Holzbau Stufe I wird bis Fristende positiv abgeschlossen und der Bauantrag gestellt und der Förderantrag geht bei der IFB Hamburg ein.

Wer von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen möchte, kann nur über den unten angegebenen Kontakt die Förderrichtlinie sowie zugehörige Antragsformulare erhalten.

Hinweis: Die Modernisierung der Gebäudehülle von bestehenden Nichtwohngebäuden wird aktuell nur im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

Ausblick: Eine Neuauflage der Förderung durch die IFB Hamburg ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Auskünfte hierzu können vor Erscheinen der Förderrichtlinie, basierend auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz, nicht gegeben werden.

So funktioniert's bei Antragstellung

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein (Bitte nutzen Sie einen alternativen Browser wie z.B. Google Chrome oder Firefox, sofern Sie das Antragsformular nicht öffnen können).
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

So funktioniert's bei Abrechnung

  • Bitte achten Sie darauf: Die Formulare des Verwendungsnachweises sind von der/den zeichnungsberechtigen Person/en zu unterschreiben und im Original bei uns einzureichen.
  • Die in den Formularen genannten zusätzlichen relevanten Unterlagen können per Mail am besten an energie@ifbhh.de oder Ihre direkte Ansprechperson eingereicht werden.

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Bild Credits:

  • Petersen-Projekte / Architektur und Baudenkmalpflege
  • HSVA
  • IFB Hamburg / Steven Haberland