Coronavirus – Hilfen für Unternehmen

Hamburg setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf ein breites Spektrum an Instrumenten zur Unterstützung der Hamburger Unternehmen.

1. Unsere Corona-Förderprogramme

Ergänzend zu den Hilfen des Bundes hat der Hamburger Senat kurzfristig Maßnahmen für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen aufgelegt.

Hier finden Sie die mehrsprachigen Flyer zu den Corona-bedingten Förderprogrammen der IFB Hamburg.

Folgende Programme werden über die IFB Hamburg umgesetzt:

Antragstellung möglich:


Hamburg-Digital
Das Zuschussprogramm Hamburg-Digital soll kleine und mittlere Unternehmen aus Hamburg durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit unterstützen. Zielgruppe des neuen Programms sind Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt hierfür ein Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro zur Verfügung. Die Antragstellung ist ab 15. März 2021 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite.

Hamburg-Kredit Mikro
Die IFB Hamburg fördert mit dem Hamburg-Kredit Mikro in Beratungskooperation mit weiteren Partnern ein Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel an kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe. Ziel ist es, die antragsberechtigten Unternehmen durch schnelle Bereitstellung der Darlehensmittel zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen und damit Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen für den Standort Hamburg vor allem zur Bewältigung der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Folgen zu ermöglichen. Die Antragstellung ist ab dem 15. April 2021 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite.


Antragstellung nicht mehr möglich:

Corona-Überbrückungshilfen
Mit den Corona-Überbrückungshilfen des Bundes werden kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Die Corona-Überbrückungshilfe II ist für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 vorgesehen. Die Corona-Überbrückungshilfe III und die Corona-Überbrückungshilfe IV decken weitere Monate ab, die Härtefallhilfe HCH schließt noch verbleibende Förderlücken.

Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
Die Freie und Hansestadt Hamburg bot im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ mit finanzieller Unterstützung des Bundes einen Zuschuss für betroffene Solo-Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe aus Hamburg. Die Förderbeträge lagen je nach Unternehmensgröße und Höhe des Liquiditätsengpass zwischen 2.500 Euro und 30.000 Euro. Die Antragstellung war bis zum 31.05.2020 auf der HCS-Programmseite möglich.

Sollten Sie rückblickend nach Ende des Bewilligungszeitraums feststellen, dass Ihre Prognose zu pessimistisch gewesen ist und Sie die Fördermittel nicht im bewilligten Umfang zur Sicherung Ihrer Liquidität benötigen, sind die Mittel von Ihnen zurückzuzahlen.

Bitte senden Sie eine E-Mail unter Angabe Ihrer Antragsnummer, die Sie auf Ihrem Zuwendungsbescheid finden, mit der Höhe des zu viel erhaltenen Betrages an HCS.Widerspruch@ifbhh.de. Bitte geben Sie im Betreff „Rückzahlung“ an.

Bitte überweisen Sie den zu viel erhaltenen Betrag auf unser Konto
DE89 5006 0400 0020 1392 24 bei der DZ Bank (BIC GENODEFFXXX)

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Antragsnummer laut Zuwendungsbescheid und den Grund „Teilrückzahlung HCS“ oder „Rückzahlung HCS“ (wenn Sie vollständig zurückzahlen möchten) an. Sie erhalten dann einen Teilwiderrufsbescheid bzw. Widerrufsbescheid von uns.

HCS-Rückmeldeverfahren
Da zum Antragszeitpunkt lediglich Prognosewerte zu den erwarteten Einnahmen und Ausgaben vorlagen, wird nun die ausgezahlte Fördersumme mit den ursprünglichen Prognosewerten abgeglichen, um den tatsächlichen Förderbedarf zu ermitteln. Weitere Informationen zum HCS-Rückmeldeverfahren finden Sie unter HCS-Rückmeldeverfahren.

HCS – Modul für Innovative Startups (HCS InnoStartup)
Die Freie und Hansestadt Hamburg bot im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ einen zusätzlichen, bedingt-rückzahlbaren Zuschuss für innovative, wachstumsorientierte Startups aus Hamburg an, die infolge der Corona-Krise seit dem 11.03.2020 in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten sind. Die Antragstellung war bis zum 30.06.2020 möglich.

Für Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres HCS-Antrags senden Sie bitte eine E-Mail an ifbbackoffice@ifbhh.de.

Hamburger Stabilisierungs-Fonds (HSF)
Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds dient der Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf größere mittelständische Unternehmen (i.d.R. mehr als 50 Mitarbeitende) der Realwirtschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu einer Milliarde Euro stellt er Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von stillen Beteiligungen und Bürgschaften bzw. Garantien zur Stärkung ihrer Kapitalbasis bereit.
Informationen finden Sie auf der Programmseite.

Außerordentliche Wirtschaftshilfen für den November (Novemberhilfe) und den Dezember (Dezemberhilfe)
Die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind, d.h. Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 bzw. vom 25. November 2020 und vom 2. Dezember 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hotels und Unternehmen, die indirekt stark von den Maßnahmen betroffen sind. Die Antragsfrist für Neuanträge endete am 30.04.2021. Bis zum 31. Juli 2021 können noch Änderungsanträge digital über das Portal der Corona-Überbrückungshilfe gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite.

Hamburg-Kredit Liquidität (HKL)
Kleinen und mittleren Unternehmen (Modul A) sowie gemeinnützigen Organisationen (Modul B), die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, eröffnet die IFB Hamburg kurzfristig mit dem Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) neue Spielräume. Anträge konnten seit dem 29.05.2020 gestellt werden. Die Darlehen werden in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) und im Hausbankenverfahren vergeben. Im Modul A beträgt die maximale Darlehenshöhe 250.000 Euro, im Modul B 800.000 Euro.

Corona Recovery Fonds (CRF)
Der Corona Recovery Fonds (CRF) bietet Risikokapitalfinanzierungen für innovative Startups und wachstumsorientierte, kleine Mittelständler (bis 75 Mio. Euro Jahresumsatz), die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg und des Bundes stellt der CRF stille Beteiligungen bereit, um den Unternehmen das Überleben in der Krise und vor allem den erfolgreichen Neustart zu ermöglichen. Aus Mitteln der Hansestadt Hamburg und des Bundes stellt der CRF Beteiligungskapital im Gesamtvolumen von bis zu 207 Mio. Euro bereit. Dabei beträgt die maximale Höhe der Beteiligungen bei Exit-orientierten Startups 800.000 Euro und bei Nicht Exit-orientierten Betrieben 1.800.000 Euro. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2022 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite.

IFB-Förderkredit Sport Fördermodul Corona
Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen bis 300 TEUR für Sportvereine, die aufgrund der Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Die Antragstellung ist unter der Programmseite des IFB-Förderkredits Sport Fördermodul Corona möglich.

IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona
Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen bis 300 TEUR für Kultureinrichtungen, die aufgrund der Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Die Antragstellung ist unter der Programmseite des IFB-Förderkredits Kultur Fördermodul Corona möglich.

2. Weitere finanzielle Unterstützungsangebote

Finanzielle Unterstützung bzw. Entlastung können betroffene Selbstständige und Unternehmen auch über nachfolgende Maßnahmen erhalten:

Kurzarbeitergeld
Betriebe können Kurzarbeitergeld nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Weitere Informationen
Unternehmerhotline der Bundesagentur: 0800 45555 20

Steuerliche Entlastungen
Die für Sie zuständigen Finanzämter können auf Antrag mit steuerlichen Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen. Dies können laut Finanzbehörde sein:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt auf. Weitere Informationen

KfW Sonderprogramme
Über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner Ihrer Wahl können Sie ggf. die sehr zinsgünstigen Sonderprogramme der KfW beantragen.
Bereits seit einiger Zeit können betroffene Unternehmen Betriebsmittelkredite in den Programmen KfW-Unternehmerkredit und KfW-Gründerkredit Universell beantragen, bei denen die KfW den Hausbanken bis zu 90 % des Risikos abnimmt. Weitere Informationen
Seit dem 15.4. können im Rahmen des Programms KfW Schnellkredite 2020 über die Hausbanken Betriebsmittelkredite bis 500.000 EUR, bzw. 800.000 EUR beantragt werden, bei denn die KfW 100% des Risikos übernimmt und die Risikoprüfung durch Hausbank und KfW vollständig entfällt. Weitere Informationen

Bürgschaften (BG Hamburg)
Kreditfinanzierungen bis 2,5 Mio. € über Ihre Hausbank können auch durch die erweiterten Bürgschaftsmöglichkeiten der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) ermöglicht werden. Weitere Informationen

Landesbürgschaften
Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, sofern Bürgschaften der BG Hamburg grundsätzlich nicht in Frage kommen. Weitere Informationen

Grundsicherung (ALG II) für Selbstständige
Der Bund hat zur Sicherung des Lebensunterhalts von Selbstständigen Erweiterungen vorgenommen. Weitere Informationen

3. Weitere Informationsangebote in Hamburg

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bietet branchespezifische Hotlines und Mailadressen an. Weitere Informationen

Auch die Handelskammer Hamburg und die Handwerkskammer Hamburg informieren auf ihren Webseiten und haben Corona-Hotlines eingerichtet.

Die Firmenhilfe ist die von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Hotline zur Unterstützung von Selbstständigen (Freiberufler, Solo-Selbständige, und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) in Hamburg. Sie berät insbesondere in Notsituationen unkompliziert und kostenlos über einen Telefonservice sowie durch webbasierte Angebote. Weitere Informationen

Die Hamburg Kreativ Gesellschaft bietet eine Servicehotline für Kreativschaffende an. Weitere Informationen
 
Die Verkehrsgewerbeaufsicht stellt Informationen für Taxenunternehmen zur Verfügung.
Für Hinweise zum Umgang und zur gesundheitlichen Vorsorge nutzen Sie auch das Informationsangebot der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Weitere Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums
Hier erfahren Sie gebündelt, welche Maßnahmen das Bundeswirtschaftsministerium ergreift und finden weitere Informationsangebote rund um das Thema:
Hotline zu Fördermaßnahmen:
Tel.: 030 18615 8000
Montag - Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Weitere Informationen

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