IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona
- Vertragsabschluss bis zum 30. April 2022 möglich
- Antragsberechtigte werden von der Behörde für Kultur und Medien bestätigt
Effiziente Unterstützung für Hamburgs Kultur
Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen" eine Förderung für die Hamburger Kultur an.
Ziel des IFB-Förderkredits Kultur Fördermodul Corona ist es, dass die finanziellen Einbußen durch die COVID-19-Krise soweit ausgeglichen werden, dass die Fortführung des Betriebs ermöglicht wird.
Wen fördern wir?
Für das Fördermodul Corona sind alle juristischen Personen antragsberechtigt, die Träger oder Eigentümer eines Kulturbetriebes sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung und Auszahlung eine Betriebsstätte in Hamburg haben und die am 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO (Abl. L 187/1 vom 26.06.2014) waren, aber infolge der COVID-19-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Abweichend davon können Beihilfen für kleine und Kleinstunternehmen im Sinne des Anhangs I der AGVO gewährt werden, die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, sofern diese Unternehmen nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sind und sie weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.
Was fördern wir?
Wir fördern Betriebsmittel, wenn deren Bedarf aus der COVID-19-Krise resultiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 300.000 Euro.
So funktioniert das Antragsverfahren
- Bitte senden Sie Ihren Antrag und die Anlagen an kultur@ifbhh.de
- Die Behörde für Kultur und Medien prüft die Förderwürdigkeit.
- Nach Bestätigung der Förderwürdigkeit entscheidet die IFB Hamburg kurzfristig über die Bewilligung.
Wichtige Hinweise
Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch an die IFB Hamburg. Diese werden nicht bearbeitet. Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden.
Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
- Antrag
- Legitimationsnachweise und Erklärungen (siehe Antragsformular)
- ggf. Vollmacht
- Jahresabschluss des Unternehmens für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie der zwei vorangegangenen Jahre
- ggf. Jahreslohnabrechnung des Antragstellers (gemäß Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie)
- ggf. Nachweis Höhe Liquiditätsengpass (gemäß Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie)
- Selbsterklärung des Antragstellers zur Einhaltung der KMU-Kriterien gemäß KMU-Definition der EU