IFB-Förderkredit Sport Fördermodul Corona

  • Vertragsabschluss bis zum 30. April 2022 möglich
  • Antragsberechtigte werden von der Behörde für Inneres und Sport bestätigt

Effiziente Unterstützung für Hamburgs Sport

Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ eine Förderung für den Sport in Hamburg.

Ziel des IFB-Förderkredits Sport Fördermodul Corona ist es, dass die finanziellen Einbußen durch die COVID-19-Krise soweit ausgeglichen werden, dass die Fortführung der Aktivität ermöglicht wird.

Wen fördern wir?

Wir fördern

  1. gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die bis spätestens zum 31.12.2019 in das Hamburger Vereinsregister eingetragen wurden und deren Satzungszweck die allgemeine Sportausübung ist;
  2. als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen (Profisport) mit Sitz in Hamburg, die vor dem 31.12.2019 tätig waren;
  3. Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg und soweit sie nicht schon nach dem Hamburg-Kredit Liquidität gefördert werden
  4. im Bereich Sport tätige KMU (gemäß Anhang 1 der AGVO ) und Großunternehmen, die ihren Sitz in Hamburg haben.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist für alle Antragsberechtigten, dass sie am 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO waren, aber infolge der COVID-19-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Abweichend davon können Beihilfen für kleine und Kleinstunternehmen im Sinne des Anhangs I der AGVO gewährt werden, die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, sofern diese Unternehmen nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sind und sie weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.

Was fördern wir?

Wir fördern Betriebsmittel, wenn deren Bedarf aus der COVID-19-Krise resultiert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 300.000 Euro.

So funktioniert das Antragsverfahren

  • Bitte senden Sie Ihren Antrag und die Anlagen an sport@ifbhh.de
  • Die Behörde für Inneres und Sport prüft die Förderwürdigkeit.
  • Nach Bestätigung der Förderwürdigkeit entscheidet die IFB Hamburg kurzfristig über die Bewilligung.

Wichtige Hinweise

Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch an die IFB Hamburg. Diese werden nicht bearbeitet. Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden.

Welche Informationen werden für den Antrag benötigt?

  • Antrag
  • Legitimationsnachweise und Erklärungen (siehe Antragsformular)
  • ggf. Vollmacht
  • Jahresabschluss des Unternehmens für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie der zwei vorangegangenen Jahre
  • ggf. Jahreslohnabrechnung des Antragstellers (gemäß Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie)
  • ggf. Nachweis Höhe Liquiditätsengpass (gemäß Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie)
  • Selbsterklärung des Antragstellers zur Einhaltung der KMU-Kriterien gemäß KMU-Definition der EU