Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

  • Antragstellung zur Hamburger Corona Soforthilfe nicht mehr möglich

Unbürokratische Zuschüsse zur Liquiditätsüberbrückung für Hamburger Solo-Selbständige sowie Betriebe bis 250 Beschäftigte.

Die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) hat in den vergangenen zwei Monaten unbürokratisch Zuschüsse zur Liquiditätsüberbrückung an Hamburger Unternehmen, Institutionen und Solo-Selbständige ausgezahlt. 

Die Antragstellung zur Hamburger Corona Soforthilfe war bis zum 31. Mai 2020 möglich. Neue Anträge können über unser HCS-Tool nicht mehr gestellt werden.

Neben der Hamburger Corona Soforthilfe hat die IFB Hamburg weitere Förder- und Darlehensprogramme aufgelegt, um besonders betroffene Wirtschafts- und Kulturbereiche nachhaltig zu schützen und Liquidität zu ermöglichen.

Wen fördern wir?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen der Landwirtschaft mit bis zu 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie Künstler und Kulturschaffende, die in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind und die im Haupterwerb

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, oder als Freiberufler oder Selbständige tätig sind,
  • ihre Tätigkeit von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden Betriebsstätte in Hamburg aus ausführen,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 11. März 2020 am Markt angeboten haben.

Gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen/Selbständige,  die zum Stichtag 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten waren gemäß Art.2 Nr.18 AGVO.

Was fördern wir?

Die Zuschüsse werden zur Überwindung eines existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass gewährt, der durch die Corona-Krise nach dem 11. März 2020 entstanden ist.

Die Förderung dient zur Deckung des aufgetretenen Liquiditätsengpass für drei aufeinander folgende Monate ab Antragstellung. Sie wird dabei auf Basis des fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwands des Antragstellers, insbesondere für gewerbliche Mieten, Pachten und Leasingaufwendungen berechnet. Solo-Selbständige können eine Pauschalförderung zur Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen beantragen. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die konkrete Höhe der Finanzhilfe bemisst sich nach dem Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von drei Monaten*.

Maximale FörderbeträgeBundLandSumme
Solo-Selbstständige 9.0002.500*11.500
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter9.0005.00014.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter15.0005.00020.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter025.00025.000
mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter030.00030.000

*Solo-Selbstständige erhalten neben der Förderung zur Deckung des Liquiditätsengpass aus Mitteln des Bundes eine zusätzliche pauschale Förderung in Höhe von 2.500 Euro zur Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen aus Landesmitteln.

Wie wird die Zahl der Beschäftigten gezählt?

Die Zahl der Beschäftigten wird in Vollzeitäquivalenten gezählt. Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 11.03.2020.

Zur Berechnung der Vollzeitäquivalente muss die Arbeitshilfe „Mitarbeiterliste“ genutzt werden, die sich im Downloadbereich dieser Seite findet. In dieser Liste sind zudem Namen und Anschriften der Mitarbeiter zu dokumentieren. Die ausgefüllte Mitarbeiterliste muss dem Antrag nicht beigefügt, aber vom Antragsteller für nachträgliche Prüfzwecke bereitgehalten werden.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

  • Für Selbstständige: Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich. Außerdem ist die Steuernummer sowie, falls vorliegend, die Umsatzsteuer-ID anzugeben.
  • Für Unternehmen: Im Rahmen des Antrags anzugeben, bzw. hochzuladen sind:
    • Handelsregisternummer oder andere Registernummer (soweit vorhanden)
    • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder ähnliches
    • Steuernummer des Unternehmens sowie, falls vorliegend, die Umsatzsteuer-ID
  • Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Geschäftskontos für die Auszahlung.
  • Abgefragt wird außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (Branche).
  • Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt. Die Berechnung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) hat in der Arbeitshilfe „Mitarbeiterliste“ zu erfolgen und diese ist vom Antragsteller zur Dokumentationszwecken aufzubewahren.
  • Im Rahmen des Antrags wird der abgeschätzte Liquiditätsengpass in einem Zeitraum von drei Monaten ab Antragstellung (ohne persönliche Lebenshaltungskosten) in Euro abgefragt.

Für den Fall, dass Ihre Angaben teilweise unvollständig und die Daten für die Antragsbearbeitung aber erforderlich sind (weil sie sich beispielsweise auch nicht aus den Anlagen entnehmen lassen), erhalten Sie ein Anhörungsschreiben. Sie haben dann die Möglichkeit, die notwendigen Angaben unter Nennung der Ihnen dann zugeteilten Antragsnummer zu ergänzen.

Bitte reichen Sie uns also keine weiteren Angaben oder Dokumente nach, bis Sie ein Schreiben von uns erhalten haben. 

Rückzahlung

Sollten Sie rückblickend nach Ende des Bewilligungszeitraums feststellen, dass Ihre Prognose zu pessimistisch gewesen ist und Sie die Fördermittel nicht im bewilligten Umfang zur Sicherung Ihrer Liquidität benötigen, sind die Mittel von Ihnen zurückzuzahlen. 

Bitte senden Sie eine E-Mail unter Angabe Ihrer Antragsnummer, die Sie auf Ihrem Zuwendungsbescheid finden, mit der Höhe des zu viel erhaltenen Betrages an HCS.Widerspruch@ifbhh.de. Bitte geben Sie im Betreff „Rückzahlung“ an.

Bitte überweisen Sie den zu viel erhaltenen Betrag auf unser Konto 
DE89 5006 0400 0020 1392 24 bei der DZ Bank (BIC GENODEFFXXX)

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Antragsnummer laut Zuwendungsbescheid und den Grund „Teilrückzahlung HCS“ oder „Rückzahlung HCS“ (wenn Sie vollständig zurückzahlen möchten) an. Sie erhalten dann einen Teilwiderrufsbescheid bzw. Widerrufsbescheid von uns.