Überflutung vorbeugen!

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, Entsiegelungen auf privat genutzten Grundstücken zu fördern. Damit kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger, zur Starkregenvorsorge und zum Erhalt der Biodiversität geleistet werden.

Wen fördern wir?

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.

Was fördern wir?

Gefördert wird der Aufbruch von versiegelten Fläche in Verbindung mit der Herstellung von einem durchlässigen versickerungsfähigen Bodenaufbau. 

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 30 bis 50 % der förderfähigen Ausgaben jedoch maximal 25.000 €.

Aufgrund der Entsiegelung kann außerdem die in Hamburg fällige Niederschlagswassergebühr auf Antrag reduziert werden.

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie auch unsere anderen beiden RISA-Förderprogramme für Versickerung und Regenwasserzisternen.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förderexperten beraten Sie!

So funktioniert's

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  • Holen Sie ein Angebot ein.
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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Bild Credits:

  • Petersen-Projekte / Architektur und Baudenkmalpflege
  • HSVA