Wärmeschutz im Gebäudebestand

  • Zuschüsse für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen (Bauteilförderung)
  • Modernisierungsbonus bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen

Wohngebäude energetisch optimieren?
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten!

Wir fördern die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.

Wen fördern wir?

  • Grundeigentümer
  • Sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Was fördern wir?

Wir fördern die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen wird zusätzlich ein Modernisierungsbonus gewährt.
Wir unterstützen auch begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung.

Wie sind die Förderkonditionen?

Beispiele für mögliche Zuschüsse:

MaßnahmeHöhe der Förderung
Außendämmung Außenwände42,10 €/m²
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern43,50 €/m²
Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren163 €/m²

Alle weiteren Zuschüsse entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Dort ist auch aufgeführt, bei welchen Maßnahmen eine Zusatzförderung bei der Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen möglich ist.

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B ist immer Pflicht.

Modernisierungsbonus

Umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu modernisieren. 

Die Förderung erhöht sich um:

  • 20 % bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis)
  • 30 % bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus)

Die verschiedenen Bauteile und Bauteilgruppen sowie die weiteren Anforderungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Zuschüsse für qualitätssichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe:

  • Max. 250 € für eine Luftdichtheitsmessung
  • 75 %, höchstens jedoch 3.750 € je Wohneinheit für den hydraulischen Abgleich Verfahren B
  • Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird zusätzlich mit 18 €/m2 gefördert.
  • Backsteinfassaden mit bis zu 72,50 €/m² (siehe unter: Qualitätssicherung Backstein)

Was ist noch zu beachten?

  • Bei Erfüllung der Anforderungen an diese Förderrichtlinie, kann anstatt des Zuschusses, das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung der Energiesparmaßnahme genutzt werden.
  • Eine Kombination der Förderung von baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle mit anderen Förderprogrammen (KfW, BAFA) – ist grundsätzlich möglich. (Für baubegleitende Dienstleistungen (Hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung) ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen oder Zahlungen oder Arbeiten geleistet werden. Bitte beachten Sie insbesondere bei der Kombination mit Bundesmitteln den hier dargestellten Ablauf.
  • Sofern Sie auch die Modernisierung der Heizungsanlage planen, beachten Sie auch unsere Förderprogramme Hamburger Heizungsförderung, Geringinvestive Maßnahmen sowie die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG).  

Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s bei Antragsstellung

  • Nehmen Sie bei Beratungsbedarf Kontakt mit uns auf.
  • Setzen Sie sich mit einem Energieberater von der EEE-Liste des Bundes in Verbindung (siehe Kachel rechts).
  • Stellen Sie den Förderantrag über das eAntragsportal und laden Sie dort die erforderlichen Unterlagen und die IFB-Bestätigung zum Antrag vom Energieberater hoch. Die Antragstellung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
  • Führen Sie im eAntragsportal die Identifikation für alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer durch.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über die Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Hinweis

Im Rahmen der Qualitätssicherung werden Stichproben von uns durchgeführt. Sie werden nach Antragstellung von uns benachrichtigt, wenn Ihr Antrag zur Stichprobenkontrolle ausgewählt wurde und wir teilen Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen benötigt werden.

So funktioniert´s bei Abrechnung

  • Nach Durchführung reichen Sie uns per Mail wsg@ifbhh.de oder postalisch folgende Unterlagen ein:
    • Verwendungsnachweis vom Antragsteller (oder Bevollmächtigten)
    • IFB-Bestätigung vom Energieberater
    • ggf. Anlage Sachbericht Wärmeschutzmaßnahmen vom Energieberater, wenn es Änderungen bei der Ausführung gab.
  • Bei Teilnahme an der Stichprobenkontrolle benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
    • Anlage Sachbericht Wärmeschutzmaßnahmen von den jeweiligen Fachunternehmen
    • Rechnungen der bewilligten Maßnahmen
    • Unterlagen zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B (VdZ-Formular, Heizlastberechnung)
    • ggf. neue U-Wert-Berechnungen, Zertifikat über nachhaltige Dämmstoffe, Nachweis Luftdichtheitsmessung
  • Bitte achten Sie darauf: Das Formular „Verwendungsnachweis“ ist von allen Eigentümern/Eigentümerinnen/Berechtigten zu unterschreiben.

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Bild Credits:

  • Sahle-Wohnen
  • Stefan Heidtmann / SG Bau- und Immobilienvertriebs GmbH
  • Petersen-Projekte / Architektur und Baudenkmalpflege
  • Rodizio Restaurant-Betriebs GmbH
  • IFB Hamburg / Steven Haberland
  • IFB Hamburg / Steven Haberland