Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
- Zuschüsse bis 20.000 € für verschiedene Einzelmaßnahmen
- Einhaltung von Einkommensgrenzen
Ihr Eigentum barrierefrei machen?
Wir unterstützen Sie!
Wir fördern den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum mit Zuschüssen, damit ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Rollstuhlbenutzer ihre eigene Immobilie altersgerecht und barrierefrei nutzen können.
Wen fördern wir?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer selbstgenutzten Wohnimmobilie sind.
Eigentümer dürfen die Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 100 % überschreiten.
Was fördern wir?
- Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen, zum Beispiel:
- Treppenlift
- Barrierefreies Badezimmer
- Ausreichend breite Türen
- Geeignete Bodenbeläge
- Stufenfreie Zuwegung
Wie sind die Förderkonditionen?
Zuschüsse für verschiedene Einzel-Maßnahmen zwischen 3.000 € und 20.000 €
Was ist noch zu beachten?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der IFB Hamburg zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Die Förderung ist grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen der IFB Hamburg und mit KfW-Darlehen kombinierbar. Diese können auch bei der IFB Hamburg beantragt werden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
- Wir prüfen die Einhaltung der Einkommens- und Kostengrenzen und beraten Sie zu Anforderungen.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.