Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
- Zuschüsse für hochwertige Fahrradabstellanlagen
- Komfort - Sicherheit - Witterungsschutz
- Mit und ohne Lademöglichkeiten
Zeitgemäßes Fahrradparken
Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung von hochwertigen neuen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.
Wen fördern wir?
Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von
- Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten oder
- gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen,
- deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.
Was fördern wir?
- die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,
- die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen
- den Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,
- die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen
- den Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,
- die Herstellung von Elektroladeanschlüssen
- die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird
Wie sind die Förderkonditionen?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.
Was ist noch zu beachten?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.
Begrünte Dächer ab 20m² und 8cm Substratdicke können im Rahmen der Hamburger Gründachförderung besonders bezuschusst werden.
Nicht gefördert werden:
- Vertikale Aufhängungen,
- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“),
- Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt,
- Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird,
- Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck (siehe untenstehend "Downloads") und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Neben der postalischen Einreichung, nehmen wir Ihre Unterlagen gerne auch per E-Mail unter energie@ifbhh.de in Empfang. Das von allen Eigentümern unterschriebene Antragsformular benötigen wir allerdings zusätzlich auch im Original.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben