IFB-Eigenheimdarlehen

  • Zinsgünstiger Kredit
  • Einhaltung erweiterter Einkommensgrenzen
  • Antragstellung über Kreditinstitut

Von günstigen Zinsen profitieren?
Wir haben eine langfristige Lösung!

Für den erstmaligen Bau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bieten wir Ihnen ein zinsgünstiges Darlehen. Das IFB-Eigenheimdarlehen ergänzt nachrangig Ihr Bankdarlehen und wird für 15 Jahre zu einem Zinssatz von 2 % gewährt. Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, das eine Kooperationsvereinbarung mit uns geschlossen hat. 

Wen fördern wir?

Natürliche Personen, die Wohneigentum in Hamburg erwerben möchten. Für die Gewährung von Fördermitteln sind die nachfolgenden Einkommensgrenzen einzuhalten/ zu beachten. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die nachfolgenden Einkommensgrenzen, bestehend aus dem zu versteuernden Einkommen, nicht überschreiten.

1 Personenhaushalt      €  75.000,00
2 Personenhaushalt     € 100.000,00
Je weiterem Kind < 18 Jahre erhöht sich die Grenze um € 20.000,00

Was fördern wir?

Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Berücksichtigt werden die Grundstücks- und Kaufpreiskosten sowie die Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen und die Erwerbsnebenkosten. 

Wie sind die Förderkonditionen?

  • Das maximale Darlehensvolumen ist 150.000 €
  • Die Zinsbindung beträgt 15 Jahre
  • Der Zinssatz beträgt 2 %

Was ist noch zu beachten?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens – spätestes jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages – bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen, das eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg abgeschlossen hat. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Darlehen, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert's

  • Die Beratung sowie die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, das eine Kooperationsvereinbarung mit uns abgeschlossen haben muss.
  • Das Kreditinstitut prüft das Vorhaben und stellt den Antrag direkt bei uns. Wir prüfen und genehmigen das Darlehen.

Partnerbereich

Die KFW- und ergänzenden IFB-Finanzierungsdarlehen werden über Ihr Kreditinstitut bei der IFB beantragt. Die Antragstellung erfolgt in einem abgestimmten Verfahren, so dass entsprechende Formulare sowie Bonitäts- und Objektunterlagen der IFB postalisch zur Verfügung gestellt werden. Kreditinstitute, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von entsprechenden Finanzierungsdarlehen vereinbart haben, können mittelfristig eine digitale Antragstellung nutzen. Bitte setzen Sie sich als Partner mit der IFB Hamburg in Verbindung, um zu gegebener Zeit Details einer digitalen Antragstellung zu Vereinbaren.

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Bild Credits:

  • IFB Hamburg/ Markus Contius