Städtebaulicher Denkmalschutz
- Zuschüsse für die Sanierung erhaltenswerter Fassaden in Dulsberg
- Nur bei gleichzeitiger energetischer Sanierung
Sie wollen in Dulsberg historische Fassaden wieder glänzen lassen?
Wir unterstützen Sie dabei!
Aufgabe des Städtebaulichen Denkmalschutzes ist es, historische Ensemble mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu bewahren. Deswegen unterstützen wir bei der Sanierung erhaltenswerter Backsteinfassaden in Dulsberg.
Wen fördern wir?
Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden.
Was fördern wir?
Es können Maßnahmen an der Fassade zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude und historischer Ensembles von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung gefördert werden.
Die Förderung kann ausschließlich dann gewährt werden, wenn gleichzeitig energetische Modernisierungsmaßnahmen im Klimaschutzprogramm A (Energetische Modernisierung) oder in den Modernisierungsprogrammen B und C (Ausstattungsverbesserung und umfassende Modernisierung) gefördert werden.
Nach dieser Richtlinie werden gefördert
- der Mehraufwand für eine Backsteinverkleidung bei Dämmung der Fassade oder
- der Erhalt von Backsteinfassaden durch eine Fugensanierung
Die Förderung „Backsteinfassaden“ aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C entfällt bei Inanspruchnahme von Fördermitteln aus diesem Programm.
Wie sind die Förderkonditionen?
Abhängig von der Ausführung werden pauschale, nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse gemäß der nachstehenden Tabelle gewährt, höchstens aber 50 % der für diese Maßnahme nachgewiesenen Kosten.
Die Festlegung, ob es sich um einen normalen oder hohen Aufwand handelt, erfolgt im Rahmen der Qualitätssicherung von Backsteinfassaden.
Zuschüsse | Fassade mit normalem Aufwand | Fassade mit hohem Aufwand | Einheit |
---|---|---|---|
Vollsteine | 160 €/m² | 170 €/m² | Bauteilfläche mit Vollsteinen |
Klinkerriemchen | 100 €/m² | 120 €/m² | Bauteilfläche mit Klinkerriemchen |
Fugensanierung | 90 €/m² | 105 €/m² | Bauteilfläche mit Fugensanierung |
Es gelten die Mietpreis- und Belegungsbindungen des jeweiligen kombinierten Modernisierungsprogramms A, B oder C.
Was ist noch zu beachten?
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.