IFB Hamburg gibt Anreiz zur Vermietung an Wohnungslose
Um Menschen zu helfen, die sonst Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, fördert die IFB Hamburg Vermieterinnen und Vermieter, die diesen Menschen Wohnraum zur Verfügung stellen.
Dies geschieht durch den Ankauf von Belegungsrechten für Mietwohnungen. Bisher zielte die Förderung darauf ab, Zielgruppen mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt mit Wohnraum zu versorgen. Ab sofort ist die gesamte Zielgruppe der vordringlich Wohnungssuchenden in die Förderung eingeschlossen. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021.
Wohnungseigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen können die Förderung beim zuständigen Bezirksamt beantragen. Die IFB Hamburg gewährt einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro bei Erwerb von einmaligen Belegungsrechten. Bei Erwerb von langfristigen Belegungsrechten gibt es einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro.
Die Mietwohnungen müssen zur Vermietung frei sein und dürfen keiner anderen Bindung unterliegen. Die Höhe der Miete ist begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite zum Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten.