IFB-WEGfinanz

  • Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € ohne Grundschuldeintragung
  • Vereinfachte Antragstellung über die Wohnungsverwaltung

Als Gemeinschaft modernisieren?
Wir machen es einfach!

Die Finanzierung von Modernisierungsarbeiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist oft nicht einfach: Wir bieten ein vereinfachtes Verfahren für die Nutzung von zinsvergünstigten IFB-Krediten schon bei geringen Darlehenssummen. Der Verwalter koordiniert das unkomplizierte Verfahren.

Wen fördern wir?

Natürliche Personen, die Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführen. Die Abwicklung und Koordination der Antragstellung für alle interessierten Eigentümer übernimmt die Hausverwaltung der WEG.  

Was fördern wir?

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Instandsetzungsmaßnahmen

Wie sind die Förderkonditionen?

Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € (je Wohnungseigentümer)
Das Angebot kann in Verbindung mit folgenden Programmen genutzt werden:

  • IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal € 25.000,00
  • IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal € 35.000,00
  • KfW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal € 25.000,00

Was ist noch zu beachten?

Die Darlehen werden ohne Grundschuldeintrag und Offenlegung der privaten Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf Grundlage der Schufa-Auskunft vergeben. Die Gemeinschaft geht keine gesamtschuldnerische Haftung ein, da nur die Eigentümer mit Finanzierungsbedarf Darlehensverträge schließen. Die Darlehen können mit Zuschüssen aus den Programmen Wärmeschutz im Gebäudebestand und Barrierefreier Umbau kombiniert werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s

  • Ein von der WEG bevollmächtigter Verwalter koordiniert und organisiert das Antragsverfahren.
  • Unsere Finanzierungsberater nehmen auf Wunsch an einer WEG-Versammlung teil, um so alle Fragen direkt vor Ort klären zu können. Wir erstellen im Anschluss ein Finanzierungskonzept und stimmen die Antragsdetails mit dem Verwalter ab.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Hier gelangen Sie zu unserem Tilgungsrechner.