Überbrückungshilfen
Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Überbrückungshilfen des Bundes sowie den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den November und Dezember 2020.
Corona Überbrückungshilfe IV
- Die Überbrückungshilfe IV gilt für den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2022.
- Maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat.
- Antragsberechtigte können als Vorauszahlung für die endgültige Förderung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der beantragten Forderung erhalten, jedoch höchstens 100.000€ für einen Monat.
- Antragstellung war bis zum 15. Juni 2022 möglich.
- Für Solo-Selbständige wurde eine Neustarthilfe 2022 angeboten, die direkt beantragt werden konnte.
- Service-Hotline für prüfende Dritte +49 30-530 199 322
Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus
- Überbrückungshilfe Phase III Plus wurde bis Dezember 2021 verlängert.
- Maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat.
- Antragsberechtigte können als Vorauszahlung für die endgültige Förderung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der beantragten Forderung erhalten, jedoch höchstens 100.000€ für einen Monat.
- Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte möglich.
- Für Solo-Selbständige wird eine Neustarthilfe Plus für die Monate Juli 2021 bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021 angeboten, die bis zum 31.12.2021 direkt beantragt werden kann.
- Service-Hotline für prüfende Dritte +49 30-530 199 322
Corona-Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen
- Antragstellung für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ist ab 21.10.2020 bis spätestens zum 31.03.2021 möglich
- Maximale Förderung beträgt 200.000 Euro für vier Monate
- Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte möglich
- Service-Hotline: +49 30-52685087. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de
Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
- Antragstellung ist ab dem 13.07.2020 und bis zum 9.10.2020 für die erste Phase der Überbrückungshilfe möglich
- Antragstellung für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ist voraussichtlich im Laufe der 43. Kalenderwoche bis spätestens zum 31.12.2020 möglich
- Maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate
- Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte möglich
- Service-Hotline: +49 30-52685087. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de
Außerordentliche Wirtschaftshilfen November und Dezember
- Änderungsanträge können über das Portal der Corona-Überbrückungshilfe bis zum 31. Juli 2021 gestellt werden.
- Die Antragsfrist für Neuanträge endete am 30.04.2021.
- Service-Hotline für prüfende Dritte +49 30-52685087