Überbrückungshilfen

Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Überbrückungshilfen des Bundes sowie den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den November und Dezember 2020. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de.

Corona Überbrückungshilfe IV

  • Die Überbrückungshilfe IV gilt für den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2022.
  • Maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat.
  • Antragsberechtigte können als Vorauszahlung für die endgültige Förderung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der beantragten Forderung erhalten, jedoch höchstens 100.000€ für einen Monat.
  • Antragstellung war bis zum 15. Juni 2022 möglich.
  • Für Solo-Selbständige wurde eine Neustarthilfe 2022 angeboten, die direkt beantragt werden konnte.
  • Service-Hotline für prüfende Dritte +49 30-530 199 322. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de
  • Die Nachfrist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. Januar 2024.
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Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus

  • Überbrückungshilfe Phase III Plus wurde bis Dezember 2021 verlängert.
  • Maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat.
  • Antragsberechtigte können als Vorauszahlung für die endgültige Förderung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der beantragten Forderung erhalten, jedoch höchstens 100.000€ für einen Monat.
  • Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte möglich.
  • Für Solo-Selbständige wird eine Neustarthilfe Plus für die Monate Juli 2021 bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021 angeboten, die bis zum 31.12.2021 direkt beantragt werden kann.
  • Service-Hotline für prüfende Dritte +49 30-530 199 322. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de
  • Die Nachfrist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. Januar 2024.
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Corona-Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen

  • Antragstellung für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ist ab 21.10.2020 bis spätestens zum 31.03.2021 möglich
  • Maximale Förderung beträgt 200.000 Euro für vier Monate
  • Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte möglich
  • Service-Hotline: +49 30-52685087. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de
  • Die Nachfrist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. Januar 2024.
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Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

  • Antragstellung ist ab dem 13.07.2020 und bis zum 9.10.2020 für die erste Phase der Überbrückungshilfe möglich
  • Antragstellung für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ist voraussichtlich im Laufe der 43. Kalenderwoche bis spätestens zum 31.12.2020 möglich
  • Maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate
  • Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte möglich
  • Service-Hotline: +49 30-52685087. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de
  • Die Nachfrist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. Januar 2024
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Außerordentliche Wirtschaftshilfen November und Dezember

  • Änderungsanträge können über das Portal der Corona-Überbrückungshilfe bis zum 31. Juli 2021 gestellt werden.
  • Die Antragsfrist für Neuanträge endete am 30.04.2021.
  • Service-Hotline für prüfende Dritte +49 30-52685087. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de
  • Die Nachfrist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. Januar 2024.
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