Überbrückungshilfen

Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Überbrückungshilfen des Bundes sowie den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den November und Dezember 2020.

Corona Überbrückungshilfe IV

  • Die Überbrückungshilfe IV gilt für den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2022.
  • Maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat.
  • Antragsberechtigte können als Vorauszahlung für die endgültige Förderung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der beantragten Forderung erhalten, jedoch höchstens 100.000€ für einen Monat.
  • Antragstellung war bis zum 15. Juni 2022 möglich.
  • Für Solo-Selbständige wurde eine Neustarthilfe 2022 angeboten, die direkt beantragt werden konnte.
  • Service-Hotline für prüfende Dritte +49 30-530 199 322
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Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus

  • Überbrückungshilfe Phase III Plus wurde bis Dezember 2021 verlängert.
  • Maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat.
  • Antragsberechtigte können als Vorauszahlung für die endgültige Förderung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der beantragten Forderung erhalten, jedoch höchstens 100.000€ für einen Monat.
  • Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte möglich.
  • Für Solo-Selbständige wird eine Neustarthilfe Plus für die Monate Juli 2021 bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021 angeboten, die bis zum 31.12.2021 direkt beantragt werden kann.
  • Service-Hotline für prüfende Dritte +49 30-530 199 322
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Corona-Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen

  • Antragstellung für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ist ab 21.10.2020 bis spätestens zum 31.03.2021 möglich
  • Maximale Förderung beträgt 200.000 Euro für vier Monate
  • Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte möglich
  • Service-Hotline: +49 30-52685087. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de
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Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

  • Antragstellung ist ab dem 13.07.2020 und bis zum 9.10.2020 für die erste Phase der Überbrückungshilfe möglich
  • Antragstellung für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ist voraussichtlich im Laufe der 43. Kalenderwoche bis spätestens zum 31.12.2020 möglich
  • Maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate
  • Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte möglich
  • Service-Hotline: +49 30-52685087. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de
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Außerordentliche Wirtschaftshilfen November und Dezember

  • Änderungsanträge können über das Portal der Corona-Überbrückungshilfe bis zum 31. Juli 2021 gestellt werden.
  • Die Antragsfrist für Neuanträge endete am 30.04.2021.
  • Service-Hotline für prüfende Dritte +49 30-52685087
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