Hamburger Stabilisierungs-Fonds (HSF)

  • Rekapitalisierungen in Form von stillen Beteiligungen
  • Gesamtvolumen des Fonds in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro

Die Antragstellung für den Hamburger Stabilisierungs-Fonds ist seit dem 16. November 2021 nicht mehr möglich.

Stille Beteiligungen über den Hamburger Stabilisierungs-Fonds, die auch mit Bürgschaften kombiniert werden können.

Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds dient der Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf mittelständische Unternehmen der Realwirtschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu einer Milliarde Euro stellt er Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von stillen Beteiligungen und Bürgschaften bzw. Garantien zur Stärkung ihrer Kapitalbasis bereit.

Was sind die Zugangskriterien?

Gefördert werden Unternehmen, die die nachstehenden Zugangskriterien erfüllen:

  • Unternehmensgröße: Gefördert werden Unternehmen, die zwei der drei Faktoren zur Unternehmensgröße erfüllen. Unerhebliche Abweichungen (oberhalb bis zu 30 Prozent) von den Kriterien sind möglich.
    • Bilanzsumme (10 bis 43 Mio. Euro)
    • Umsatzerlöse (10 bis 50 Mio. Euro)
    • Anzahl der Beschäftigten (50 bis 249)
  • „Hamburg-Kriterium“: Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Hamburg. Dabei muss der wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg liegen.
  • Realwirtschaft: Gefördert werden Unternehmen der Realwirtschaft, also Wirtschaftsunternehmen, die keine Unternehmen des Finanzsektors und keine Kreditinstitute oder Brückeninstitute sind.
  • Abgrenzung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Gefördert werden Unternehmen, die nicht förderberechtigt im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Mindestvolumen einer Förderung beläuft sich auf 800.000 Euro. Bei einer Kombination von stiller Beteiligung und Bürgschaft bzw. Garantie darf der Anteil der stillen Beteiligung nicht unter 500.000 Euro liegen.

So funktioniert das Antragsverfahren

  1. Anfragenstellung: Im ersten Schritt wird auf Basis einer Anfrage mit eingeschränkten Informationsanforderungen überprüft, ob das antragstellende Unternehmen grundsätzlich den Kriterien für eine Förderung durch den Hamburger Stabilisierungs-Fonds entspricht. Diese Prüfung findet in enger Abstimmung mit den antragstellenden Unternehmen statt und enthält optional ein Erstgespräch.  
  2. Antragstellung: Nach der Vorab-Prüfung (Anfrage) kann der eigentliche Antrag auf Förderung durch den Hamburger Stabilisierungs-Fonds eingereicht werden. Hierbei sind zusätzliche, vertiefende Unterlagen einzureichen.
  3. Antragsprüfung: Der Antrag wird von Treuhändern und der IFB Innovationsstarter GmbH auf Förderwürdigkeit überprüft. Hierbei findet bei Bedarf ein Zweitgespräch mit dem antragstellenden Unternehmen statt. 

Die Anfragen- und Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal unter www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de. Fragen zum Anfragen- und Antragsverfahren können Sie an die IFB Innovationsstarter GmbH richten.