Sozialwohnungen: Hamburg stellt in den kommenden zwei Jahren insgesamt 1,774 Milliarden Euro Fördergeld zur Verfügung
Die Stadt Hamburg stellt im Rahmen ihres Wohnraumförderprogramms für 2025 und 2026 über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) insgesamt 1,774 Milliarden Euro für die Förderung des Neubaus von Wohnungen, die Modernisierung von Wohnungen und den Bindungsankauf zur Verfügung. Damit knüpft die Stadt an ihre erfolgreiche soziale Wohnungsbaupolitik der letzten Jahre an. 2024 wurde mit 3.092 Mietwohnungen knapp die Hälfte der 6.710 genehmigten Hamburger Wohnungen öffentlich gefördert. Zusammen mit Modernisierungsförderungen, Bindungsankäufen und Bindungsverlängerungen wurden im vergangenen Jahr Sozialbindungen für 5.611 Wohnungen für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen ermöglicht. Auch 2025 setzt Hamburg mit seiner Förderung alles daran, dass mehr bedarfsgerechte bezahlbare Wohnungen gebaut werden können.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Hamburg steht wie kein anderes Bundesland für den sozialen Wohnungsbau und investiert massiv in dessen Ausbau. Seit 2011 haben wir die Wohnraumförderung konsequent gestärkt, um den Bau von Sozialwohnungen voranzutreiben. Mit 3.092 bewilligten Förderungen im Neubau ziehen wir auch für 2024 wieder eine sehr positive Bilanz. Zum zweiten Mal in Folge verbessern wir den Vorjahreswert durch unsere hervorragende Förderung deutlich und übertreffen durch eine Steigerung von zuletzt rund 30 Prozent klar die Bündnis Zielmarke von 3.000 Bewilligung pro Jahr in Hamburg. Das ist ein großer Erfolg! Insgesamt wurden 2024 durch Neubau, Modernisierung und Bestandsförderung sogar 5.611 geförderte Wohnungen mit Bindung bewilligt. Das liegt deutlich über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. Mit der Wohnraumförderung 2025/26 sorgen wir weiterhin erfolgreich für bezahlbaren Wohnraum in Hamburg.“
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Die IFB Hamburg konnte im vergangenen Geschäftsjahr einen deutlichen Erfolg in der Wohnraumförderung verzeichnen und mit fast 3.100 geförderten Mietwohnungen konnte trotz herausfordernder Rahmenbedingungen das Ziel von 3.000 Wohnungen übertroffen werden. Darüber hinaus konnten für mehr als 5.600 Wohnungen Miet- und Belegungsbindungen realisiert werden – ein klarer Beitrag zum Erhalt des Sozialwohnungsbestandes in Hamburg. Dieser Erfolg ist das Ergebnis gezielter Förderverbesserungen, die es uns ermöglicht haben, wirkungsvoll auf die Herausforderungen im Wohnungsbau zu reagieren. Auch im Jahr 2025 wird die verbesserte Wohnraumförderung der IFB Hamburg ein wichtiger Baustein für bezahlbares Wohnen sein und insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen zugutekommen.“
Das Wohnraumförderprogramm 2025 und 2026
Die Wohnraumförderung wird auf hohem Niveau fortgesetzt und ausgeweitet. Für die Jahre 2025 und 2026 stellt die Freie und Hansestadt Hamburg über die IFB Hamburg Mittel bereit für den Bau von jährlich mindestens 3.000 geförderten Neubauwohnungen in den drei Förderwegen für Haushalte mit unterschiedlichen Einkommen. Zudem steigert die Stadt die Programmzahlen auf rund 15.000 für geförderte Modernisierungen und für 1.300 Sozialbindungen im Bestand.
Dabei gibt es einen erneuten Ausgleich für gestiegene Baukosten für die Neubau- und Modernisierungsförderung. Für 2025 wird eine Baukostensteigerung innerhalb des letzten Jahres um 3 Prozent berücksichtigt. Für 2026 wurde vorerst eine Steigerung um 2 Prozent angesetzt, weitere Anpassungen bleiben möglich.
In der Neubauförderung für Mietwohnungen wird der attraktive Förderzins von 1 Prozent pro Jahr für 30 Jahre beibehalten. Der neue 3. Förderweg und der 1. Förderweg plus werden fortgesetzt. Vor dem Hintergrund der anhaltend herausfordernden Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau, insbesondere mit Blick auf die Baukostensteigerungen, wird in der Neubauförderung ein kompakter IFB-Basisstandard mit reduzierten Vorgaben und Fokus auf die wesentlichen Eigenschaften im geförderten Neubau eingeführt. So werden die Kosten für Bauherren und Förderung reduziert. Mit einem neuen Fördermodul zur Reduktion der grauen CO2-Emission aus der Herstellung der Gebäudekonstruktion in der Neubauförderung werden bisherige Fördermodule zusammengefasst und vereinheitlich. Zugleich steigen die Anfangsmieten für in 2025 bewilligte geförderte Mietwohnungen um 0,15 Euro/qm im Monat, im 1. Förderweg und 1. Förderweg plus auf 7,25 Euro/qm monatlich, im 2. Förderweg auf 9,35 Euro/qm Wohnfläche und im 3. Förderweg auf 12,25 Euro/qm Wohnfläche. Für in 2026 bewilligte geförderte Mietwohnungen wird es eine einmalige höhere Steigerung der Anfangsmieten von 0,45 Euro/qm Wohnfläche geben. Hintergrund für diese einmalige höhere Steigerung sind die in den letzten Jahren vergleichsweise hohen Teuerungsraten sowie die Veränderungsrate des Nominallohnindexes in Hamburg. In der Eigenheimförderung wird ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Familien beim Erwerb von Bestandsimmobilien zur Selbstnutzung in Kombination mit einer energetischen Modernisierung eingeführt.
Auch die Modernisierungsförderung wird vor dem Hintergrund der Ziele des Transformationspfades des Hamburger Klimaplans weiter ausgebaut. Um das Modernisierungsprogramm A für rein energetische Modernisierungen ohne Mietpreis- und Belegungsbindungen für die Gebäudeeigentümer übersichtlicher und die Inanspruchnahme möglichst niederschwellig zu gestalten, wurde die Fördersystematik vereinfacht. Bei umfassenden Modernisierungen von Mietwohnungen (Programme B/1. Förderweg und C/2. Förderweg) werden nun Darlehensförderungen mit erhöhter Förderintensität angeboten. Aber auch reine Zuschuss-Förderungen bleiben möglich. Hinzu kommen weiterhin optionale Förderbausteine für Barrierefreiheit, besonders erhaltenswerte Bausubstanz oder Maßnahmen zur Energie- und mittelbaren CO2-Einsparung. Die Miethöhen für die Modernisierungsprogramme mit Mietpreis- und Belegungsbindungen orientieren sich an den Anfangsmieten und Mieterhöhungsmöglichkeiten der Neubau-Förderung. Darüber hinaus wird das bestehende Förderprogramm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ zur energetischen Modernisierung für ausschließlich energetische Modernisierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern und selbstgenutzten Wohnungen jetzt auch für die Zielgruppe der Eigentümer größerer Mietwohnungsbestände geöffnet. So können Einzelmaßnahmen in größer angelegte Maßnahmen für ganze Wohnungs-Flotten und Quartiere einfach und niederschwellig gefördert werden.
Die Programme zum direkten Ankauf von Belegungsbindungen im zuvor ungebundenen Wohnungsbestand und für Bindungsverlängerungen werden fortgesetzt.
Mit den Eckpunkten der Wohnraumförderprogramme kann die IFB Hamburg insgesamt Förderbarwerte (heutiger Gegenwartswert der meist länger laufenden Förderungen) von rund 906 Mio. Euro für das Jahr 2025 und rund 868 Mio. Euro für 2026 vergeben. Der Förderbarwert 2026 reduziert sich aufgrund der Mietanpassungen, wodurch ein Beitrag zur Begrenzung der erforderlichen Haushaltsmittel geleistet wird.
Bilanz der Wohnraumförderung 2024
2024 wurden Förderungen für 3.092 neue Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt (in 2023: 2.380). Das sind 712 Wohnungen mehr als im Jahr zuvor. Den überwiegenden Teil machten Bewilligungen für Mietwohnungen im 1. Förderweg (klassische Sozialwohnungen) aus: 2.634 (in 2023: 2.160) Wohnungen mit einer Anfangsmiete von 7,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im 2. Förderweg konnte die IFB Hamburg 381 (in 2023: 220) Mietwohnungen und einer Anfangsmiete von 9,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bewilligen. Weitere 77 Mietwohnungen wurden zudem im neuen, im April 2024 eingeführten 3. Förderweg mit einer Anfangsmiete von 12,10 Euro pro Quadratmeter für Haushalte mit höheren Einkommen bewilligt. Für vordringlich Wohnungssuchende sind 511 Mietwohnungen vorgesehen (in 2023: 262).
Zudem wurden im vergangenen Jahr mit 4.557 (in 2023: 4.170) Wohnungsmodernisierungen deutlich mehr Modernisierungen gefördert. Dabei handelte es sich vor allem um energetische Modernisierungen. Es wurden im Bereich der Modernisierungsförderung 670 (in 2023: 593) Wohnungen mit Sozialbindung gefördert.
Im Wohnungsbestand wurden im Jahr 2024 weitere Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsbindungen und insbesondere durch Bindungsverlängerungen realisiert – insgesamt für 1.849 (in 2023: 1.226) Wohnungen.
Mit der gesamten Förderung des Jahres 2024 konnte die IFB Hamburg Förderungen für 5.611 (in 2023: 4.199) Wohnungen mit Bindungswirkung und einem Förderbarwert von insgesamt rund 777 (in 2023: 538) Millionen Euro bewilligen. Es standen 779 Millionen Euro zur Verfügung.
Fertiggestellt wurden im vergangenen Jahr insgesamt 2.261 (in 2023: 2.155) geförderte Neubauwohnungen – 1.922 (in 2023: 1.523) im 1. Förderweg und 339 (in 2023: 632) im 2. Förderweg. Davon wurden 346 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende fertiggestellt (in 2023: 187).
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