#CoronaHH: Hamburger Corona Schutzschirm bleibt aufgespannt – Von Hamburg gemanagter Sonderfonds für Kulturveranstaltungen startet

  • IFB Hamburg zahlt seit Beginn der Corona-Krise über 2 Mrd. Euro Fördervolumen aus
  • Steuerliche Hilfen in einem Volumen von 6,05 Mrd. Euro geleistet

15 Monate nach Start des Hamburger Corona Schutzschirms hat der Hamburger Senat heute ein positives Zwischenfazit gezogen. Alleine über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wurden seit März 2020 über 2 Mrd. Euro an Hilfen ausgezahlt. Bei den umfangreichen Miet-, Gebühren- und steuerlichen Hilfen ragt das Volumen der steuerlichen Hilfen der Hamburger Steuerverwaltung mit 6,05 Mrd. Euro seit 19.3.2020 heraus. Der im März 2020 aufgespannte und immer wieder erweiterte Hamburger Corona Schutzschirm besteht heute aus einem breit diversifizierten Angebot finanzieller Hilfsleistungen, die auf die individuelle Situation und Bedürfnislage der Unternehmen, Solo-Selbstständigen, Vereine, Sport- und Kultureinrichtungen der Stadt abgestimmt sind. Heute beginnt zudem unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de das von Hamburg organisierte Onlineverfahren für den Sonderfonds Kultur des Bundes für Kulturveranstaltungen.

Insgesamt 2,5 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung im Sonderfonds Kultur bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Kulturveranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen. Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für bereits geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt. Auf Grund der schnellen und unbürokratischen Abwicklung der Hamburger Corona-Hilfen hat die Hansestadt zusammen mit der Kasse Hamburg und SAP das Onlineverfahren für alle Bundesländer organisiert. Für Fragen zur Antragstellung steht den Veranstaltern eine bundesweite Service-Hotline unter 0800 6648430 zur Verfügung, die vom Land Nordrhein-Westfalen betrieben wird.

Der Senat hat heute zugesichert, den Schutzschirm auch im 2. Halbjahr 2021 weiter aufgespannt zu lassen, da die Corona-Folgen Hamburg noch länger beschäftigen werden. Der Senat verwies in diesem Kontext auf die Verlängerung und Neuauflage der Überbrückungshilfe und der Neustarthilfe bis Ende des 3. Quartals 2021. In Hamburg stehen aktuell Digitalbonus, Härtefallhilfe und Neustartfonds für City und Zentren neu zur Antragstellung bereit. Ein Förderfonds für kreative Zwischennutzungen bei Ladenleerstand ist zwischen Finanz- und Kulturbehörde in Vorbereitung.

Der Senat dankte im Rahmen der heutigen Zwischenbilanz insbesondere der IFB Hamburg für ihren Einsatz: Um die Zuschüsse, Beteiligungen und Darlehen möglichst zügig zur Auszahlung zu bringen, braucht es neben leistungsstarken Prozessen und Systemen auch eine Menge Sachverstand. Für die IFB Hamburg bedeutet das den maximalen Einsatz in der Strukturierung oder Umsetzung der Programme, der Antragsprüfung und -genehmigung. Seit dem Frühjahr 2020 arbeiten die Mitarbeitenden der IFB Hamburg genau daran. So konnten seit Beginn der Corona-Krise insgesamt mehr als 106.000 Anträge bewilligt und zur Zahlung angewiesen werden. Die schnelle Abwicklung der Programme ist auch Ausdruck des erfolgreichen digitalen und personellen Transformationsprozesses, den die IFB Hamburg im letzten Jahr angestoßen hat, um die Bearbeitung der Corona-bedingten Anträge zusätzlich zum sonstigen Geschäft effektiv leisten zu können. Neben strukturellen Anpassungen zählt dazu auch der Ausbau des personellen Ressourcenbestandes, der nahezu verdoppelt wurde.

Bei den Corona-Hilfen nehmen neben den Gebühren- und Miethilfen die steuerlichen Hilfen einen gewichtigen Raum ein. Seit Start der steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen am 19.03.2020 hat die Steuerverwaltung Hamburg ein Vorauszahlungsvolumen von rund 4,12 Mrd. € in über 210.000 Fällen angepasst. Es wurden darüber hinaus Stundungen über ein Volumen von 1,83 Mrd. € in 50.700 Fällen bewilligt und Vollstreckungsaufschübe in Gesamthöhe von 99 Mio. € in weiteren 5.900 Fällen gewährt. Damit wurden seit Einführung der Corona-Hilfsmaßnahmen insgesamt etwa 6,05 Mrd. € in deutlich mehr als 266.000 Fällen durch die Hamburger Finanzämter bewegt. Auch hierfür dankt der Senat den Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Steuerverwaltung.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die aktuellen Corona-Lockerungen ermöglichen einen kraftvollen Neustart der Hamburger Wirtschaft. Gleichwohl sind nicht wenige Unternehmen weiter von Corona-Folgen wirtschaftlich hart getroffen. Deshalb ist es für den Hamburger Senat Auftrag und Verpflichtung, dass wir den Hamburger Corona Schutzschirm jetzt aufgespannt lassen und mit vielen Maßnahmen den Neustart gezielt fördern. Digitalbonus, Härtefallhilfen und Neustartfonds stehen zur Beantragung bereit, ein gezielter Förderfonds für kreative Zwischennutzungen bei Ladenleerstand ist in Vorbereitung. Nutzen Sie die Möglichkeiten, so mein Appell!“

Kultur- und Mediensenator Dr. Carsten Brosda: „Der Hamburger Senat hat in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Beginn der Pandemie alles dafür getan, die Folgen so gering wie möglich zu halten. Dabei war es uns immer wichtig, die Hilfen im engen Dialog mit der Branche zu entwickeln. Der Sonderfonds Kultur des Bundes für Kulturveranstaltungen baut auf der Hamburger Expertise auf und hilft der gesamten Kulturszene – von den Künstlerinnen und Künstlern bis zu Bühnentechnikerinnen und Bühnentechnikern. Den Erfolg der Corona-Hilfen und den Neustart der Kultur können wir mit einem vielfältigem Kulturprogramm unter anderem im Rahmen des Kultursommers Hamburg feiern.“

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Allein im Kalenderjahr 2021 haben wir über 35 Tsd. Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von mehr als 1,2 Mrd. Euro zur Auszahlung gebracht. Insgesamt haben wir den Unternehmerinnen und Unternehmern der Hansestadt damit in den letzten 15 Monaten über 2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Neben den großen Zuschussprogrammen aus Bundes- und Landesmitteln helfen wir der Hamburger Wirtschaft auch mit diversen Kredit- und Beteiligungsangeboten. Die Programme sind wirksam und umfangreich. Durch die Auszahlungen von mehr als 2 Mrd. Euro leisten die Programme ihren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise und helfen die unerwünschten Folgen abzumildern.“

Der Senat nutzte die heutige Zwischenbilanz der Corona-Hilfen auch dazu, auf eine verantwortliche Finanzierung und zielgerichtete Bewirtschaftung des Hamburger Corona Schutzschirms hinzuweisen.

Die Aussage des Rechnungshofs vom 17.12.2020, wonach eine nicht vollständige Ausschöpfung der Hilfsprogramme nicht als Misserfolg zu werten, sondern Ausdruck einer „sachgerechten, wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltswirtschaft“ (Rechnungshof, 17.12.20), sei auch für die zuständigen Behörden Richtschnur, betonte der Finanzsenator. Man habe immer auf eine für Hamburg haushaltsschonende Verzahnung der Landes- und Bundeshilfen gesetzt. Auch eine saubere Schlussabrechnung der jeweiligen Hilfen sei geboten – auch als Gebot gegenüber Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, Parlament und Rechnungshöfen von Bund und Ländern, so Dressel.

Finanzsenator Dressel weiter: „Trotz starker Krisenbewältigung und ambitionierter Konjunkturimpulse sind wir in der Corona-Krise sorgfältig mit dem Geld der Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgegangen. Wir mussten weniger Notkredite aufnehmen und konnten damit dazu beitragen, dass die Kreditaufnahme in 2020 um mehr als 2,5 Mrd. Euro niedriger ausgefallen ist, als zwischenzeitlich zu befürchten war. Dieser bisher sehr vorsichtige Umgang mit Notkrediten gibt uns jetzt auch die Kraft, in 2021/2022 den Hamburger Schutzschirm nicht vorher einzuziehen, sondern ihn bedarfsgerecht aufgespannt zu lassen, bis wir wirklich aus der Krise raus sind.“

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