Hamburg-Kredit Innovation
- Bis zu 2.500.000 € mit 50 % Haftungsfreistellung für innovative Unternehmen und Innovationsvorhaben
- Antragstellung über die Hausbank
Mit Innovationen aufs nächste Level?
Wir finanzieren Ihr Vorhaben!
Wir fördern innovative Hamburger Unternehmen mit zinsgünstigen Krediten bei Wachstum und Entwicklung sowie der Umsetzung von konkreten Innovationsvorhaben. Damit stärken wir die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft und tragen dazu bei, die Ziele der Regionalen Innovationsstrategie der Freien und Hansestadt umzusetzen.
Eine Antragstellung wird in Kürze möglich sein. Wenden Sie sich gerne an unser Banken Key Accounting unter 040-24846-196.
Wen fördern wir?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk und Handel), mehrheitlich in Privatbesitz
- Freiberuflich Tätige und Einzelunternehme
Was fördern wir?
Mit dem Hamburg-Kredit Innovativ kann sowohl der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben als auch der gesamte Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens finanziert werden.
Gefördert wird in 3 Stufen, wobei die Zinsverbilligung von Stufe 1 bis Stufe 3 zunimmt:
- Stufe 1: Basisinnovationen und innovative Unternehmen
- Einfache Produktverbesserungen
- Markteinführung von Innovationen
- Investitions- und Betriebsmittelbedarfe innovativer Unternehmen
- Stufe 2: LevelUp-Innovationen
- Entwicklung von für das Unternehmen neuen Innovationen im Rahmen von Grundlagenforschung, Industrieller Forschung, Experimenteller Entwicklung und/oder Durchführbarkeitsstudien
- Investitionen in die Umsetzung von durch das Unternehmen (selbst oder im Auftrag) bereits entwickelten Innovationen
- Stufe 3: HighEnd Innovationen
- Große LevelUp-Innovationen (Kreditbetrag > 5 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe)
- LevelUp-Innovationen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI)
Wie sind die Förderkonditionen?
- Darlehensbetrag 25.000 bis zu 2.500.000 €
- Laufzeiten bis zu 10 Jahre mit bis zu 2 Tilgungsfreijahren
Die IFB Hamburg verbilligt die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellten Darlehensmittel und übernimmt zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg eine Haftungsfreistellung von 50% des Kreditbetrags.
Zusätzlich zum Darlehen kann der ERP-Förderzuschuss der KfW in Anspruch genommen werden. Hierfür ist eine separate Beantragung über die Hausbank direkt bei der KfW erforderlich.
Was ist noch zu beachten?
Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart.
Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden. Hierzu wird eine zusätzliche Erklärung von Ihnen eingereicht. Diese finden Sie im Downloadbereich.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert's
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.
- Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl.
- Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informieren Ihr Kreditinstitut.
- Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
- Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.
- Starten Sie Ihr Vorhaben.