Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
- Pauschale Zuschüsse für einzelne Umbaumaßnahmen
Ohne Barrieren leben?
Wir machen den Weg frei!
Die erstmalige barrierefreie Anpassung von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen unterstützen wir mit Zuschüssen.
Wen fördern wir?
Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden.
Was fördern wir?
Der erstmalige Umbau zu barrierefreien Wohnungen wird durch pauschale Zuschüsse für einzelne Maßnahmenmodule unterstützt, wie zum Beispiel für:
- Herstellen einer Rampe
- Einbau eines Treppenliftes
- Türverbreiterungen und Einbau von Drehflügeltüren oder Schiebetüren
- Schwellenfreie Zugänge/Höhenanpassungen
- Herrichten von barrierefreien Bäder und Küchen
- Grundrissänderungen
- Rollstuhlgaragen
Wie sind die Förderkonditionen?
Der Zuschuss richtet sich nach den gewählten Maßnahmen und ist durch einen Maximalwert sowie durch die Höhe der nachgewiesenen Investitionskosten begrenzt. Der Antragsteller kann wählen zwischen einer Förderung mit
- Mietpreis- und Belegungsbindung bei voller Zuschusshöhe oder
- Mietpreisbindung bei halbierter Zuschusshöhe.
Die Laufzeit der Bindung/en beträgt in beiden Fällen 10 Jahre. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Summe der Zuschüsse 3.000,- € unterschreitet.
Was ist noch zu beachten?
Aufzugsanlagen werden im Programm Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (B) gefördert.
Die Zuschüsse der IFB Hamburg lassen sich in der Regel mit den Förderangeboten der KfW kombinieren.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde.
So funktioniert´s
- Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.